Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Leistungen

Die AGB für Vermittlungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Freyburger Fremdenverkehrsverein e.V. – nachfolgend FFV genannt -.
Diese AGB werden Bestandteil des mit dem FFV als Mittler von Hotelunterbringungs-, Ferienwohnungs-  und ggf. sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages

1. Gegenstand der Vermittlung

1.1. Der FFV vermittelt Beherbergungs-, Bewirtungs- und ggf. sonstige Leistungen.

1.2. Der FFV erbringt die Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der

beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne § 651 a,

Absatz 1 BGB. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich

zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande.

1.3. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändert, bedarf der

schriftlichen Bestätigung.

2. Buchung und Vertragschluss

2.1. Mit der Willensbekundung der Vermittlungsleistung beauftragt der Kunde den FFV (in

seinem Namen) mit dem Abschluss eines verbindlichen Leistungsvertrages mit dem

Leistungsträger (z.B. Beherbergungsvertrag, Bewirtungsvertrag) unter Einbeziehung

dieser Vermittlungsbedingungen.

2.2. Die Buchung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie

erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten

Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen

Verrpflichtungen einsteht.

2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Leistungsverträge kommen mit der Annahme durch den

Leistungsträger (Beherbergungs-. Betwirtungsbetrieb) zustande. Über die

Annahme wird der Kunde/ Auftraggeber unverzüglich vom den Leistungsträger

durch Zusendung einer Reservierungsbestätigung informiert . Der Leistungsvertrag

gilt mit der Zusendung der Reservierungsbestätigung als verbindlich geschlossen.

2.4. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.

3. Zahlung und Abwicklung

3.1. Das gesamte vom Auftraggeber/Kunden gemäß dem vom FFV vermittelten und

zwischen diesem und dem Leistungsträger zustande gekommenen

Leistungsvertrag zu zahlende Entgelt ist direkt beim Leistungsträger (z. B. Hotel,

Ferienwohnung, Gaststätte usw.) zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes

ist  in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.

3.2. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet bei  Reservierungen von

Übernachtungsleistungen den Leistungsträger zu benachrichtigen, wenn die Anreise

nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Übernachtungsleistung

erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.

4. Rücktritt / Stornierung

4.1. Bei Rücktritt (bzw. Stornierung oder Minderung des Leistungsumfangs) ist der Zugang

der Rücktrittserklärung beim Leistungsträger maßgeblich. Wir empfehlen, den

Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Zugang der Rücktrittserklärung

beim Leistungsträger ist der Auftraggeber beweispflichtig.

4.2. Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers.

Treten Sie bei Hotelreservierungen von dem Beherbergungsvertrag zurück oder

nehmen Sie das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger

Ersatz für seine Aufwendungen und der FFV ein Entgelt für seine Vermittlungsleistung

verlangen.

5. Gewährleistung/ Haftung

5.1. Der FFV ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die

ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich

für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein.

Der FFV haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

5.2. Sämtliche sich aus dem Beherbergungs- und Vermittlungsvertrag ergebenden

Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen

dem Auftraggeber/Kunden und der von diesem gebuchten Unterkunft und/oder

Leistungsträger.

5.3. Die Haftung des FFV beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die

Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich

und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb, Leistungsträger oder

Veranstalter zu richten.

6. Salvatorische Klausel

6.1. Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder

werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

7. Gerichtsstand

7.1. Klagen gegen den FFV sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des FFV gegen den

Auftraggeber/Kunden ist der Sitz des FFV maßgebend.

8. Sonstiges

8.1. Der FFV ist berechtigt, alle zur Durchführung der Vermittlung notwendigen

Informationen und Daten zu Speichern, weiterzuverarbeiten und an den

Leistungsträger zu übermitteln. Diesbezüglich ist der Gast verpflichtet, die Daten

und Informationen richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

8.2. Alle bisherigen Vermittlungsverträge bzw. Vereinbarungen werden durch

diesen Vertrag zum 01.11.2015 ersetzt. Unberührt davon sind alle laufenden

Vermittlungen.

Freyburg (Unstrut), November 2015